Verhaltens­kodex


Die STOCKO-Gruppe ist sich der gesellschaftlichen und sozialen Verantwortung gegenüber Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern bewusst. Für das Unternehmen sind die Einhaltung ethischer Normen wie auch das Schaffen und Aufrechterhalten eines fairen und respektvollen Arbeitsumfeldes wichtig. Der nachfolgende Verhaltenskodex ergänzt diese Leitlinien der STOCKO-Gruppe. Sowohl das Unternehmen als auch die Mitarbeiter 1 verpflichten sich zu den aufgeführten Grundsätzen. Sie bilden Verhaltensstandards, zeigen den Rahmen für das unternehmerische sowie gesellschaftliche Handeln auf und legen Werte hierfür fest.

1. GELTUNGSBEREICH UND MITARBEITER­VERANTWORTUNG

Dieser Verhaltenskodex gilt verbindlich für alle Mitarbeiter der STOCKO-Gruppe, nachfolgend Mitarbeiter genannt.

2. ETHISCHES VERHALTEN UND BEACHTUNG GELTENDEN RECHTS

Jeder Mitarbeiter ist zur Einhaltung hoher Standards ethischen Verhaltens und zur Einhaltung aller geltenden nationalen und internationalen Gesetze verpflichtet. Jeder Mitarbeiter hat bei allen Tätigkeiten und Geschäftsbeziehungen fair, respektvoll und vertrauenswürdig zu handeln und das Ansehen der STOCKO-Gruppe zu wahren und zu fördern.
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die Menschenrechte zu achten. Unzulässig ist insbesondere jede Form von Diskriminierung, sei es aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Geschlecht, sexueller Identität, Familienstand, Behinderung oder wegen eines anderen Merkmals, wenn dies gegen ein anwendbares Gesetz verstoßen sollte.

3. FAIRE ARBEITS­BEDINGUNGEN

Sämtliche Mitarbeiter der STOCKO-Gruppe haben für ein sicheres und gesundes Umfeld Sorge zu tragen. Daher sind Sicherheitsvorschriften und -praktiken strikt einzuhalten. Als sozialverantwortlicher Arbeitgeber betrachtet die STOCKO-Gruppe ihre Mitarbeiter als großen Wert. Die Personalpolitik der STOCKO-Gruppe bietet jedem Mitarbeiter die Möglichkeit von beruflicher und persönlicher Entfaltung. Offener Meinungsaustausch, Kritik und Ideen werden gefördert. Jede Form von Kinder- oder Zwangsarbeit ist verboten, ebenso wie Arbeitsbedingungen oder Behandlungsweisen, die gegen nationale sowie internationale Gesetze und Sitten verstoßen. Belästigungen, Einschüchterungen und Mobbing jeglicher Art sind untersagt.

4. UMWELTSCHUTZ

Der Umweltschutz hat für die STOCKO-Gruppe einen hohen Stellenwert. Deshalb gehen wir mit Ressourcen und Schadstoffen verantwortungsvoll um. Seit 2011 bzw. 2012 erfüllen unsere Werke in Andlau und Hellenthal die strengen Vorgaben der Umweltmanagementnorm ISO 14001. Damit verpflichten wir uns weit über ein normales Maß zur freiwilligen Reduzierung von Umweltrisiken, wie Abfällen, Abwässern oder Emissionen. Um die Energieeffizienz an den Standorten stetig zu steigern und gleichzeitig die Energiekosten, den Energieverbrauch sowie die CO2-Emissionen zu senken, hat STOCKO ein intelligentes Energiemanagementsystem entwickelt. Die Zertifizierung hierfür nach ISO 50001 ist für STOCKO die sinnvolle Ergänzung der ISO 14001.

5. SCHUTZ DES UNTERNEHMENS­VERMÖGENS

Jeder Mitarbeiter hat das Unternehmensvermögen vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Unternehmensvermögen darf grundsätzlich nur für geschäftliche Zwecke verwendet werden, es sei denn, die private Nutzung ist gestattet. Jeder Mitarbeiter hat auch das geistige Eigentum der STOCKO-Gruppe, wie z. B. Patente, Marken oder Know-how, vor Angriffen oder Verlust zu schützen. Das geistige Eigentum anderer ist zu respektieren.

6. UMGANG MIT INFORMATIONEN

Geschäftsgeheimnisse und andere sensible Informationen sind vertraulich zu behandeln und vor Kenntnisnahme nicht befugter Personen zu schützen. Dies gilt auch für Erfindungen und sonstiges Know-how. Mitarbeiter, die Zugang zu Geschäftsgeheimnissen und anderen sensiblen Informationen haben, dürfen sie nicht unbefugt an Dritte weitergeben oder sie zu anderen als dienstlichen Zwecken verwenden. Geschäftliche Unterlagen und Datenträger sind vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Personenbezogene Daten dürfen nur gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen erhoben, genutzt und aufbewahrt werden.

7. VERHALTEN IM WETTBEWERB

Das Kartellrecht bezweckt die Sicherung und Aufrechterhaltung eines freien und unverfälschten Wettbewerbs im Interesse aller Marktteilnehmer. Jeder Mitarbeiter ist daher verpflichtet, die geltenden Kartellgesetze und sonstigen Gesetze zur Regelung des Wettbewerbs einzuhalten.

8. KORRUPTION

Korruption wird bei jeglichem geschäftlichen Handeln im In- und Ausland abgelehnt. Wir verzichten auf ein Geschäft und auf das Erreichen interner Ziele, wenn dieses nur mittels Gesetzesverstoßes zustande kommen kann. Insbesondere ist Folgendes verboten:

  • In- oder ausländischen Amtsträgern für die Vornahme oder Unterlassung einer Amtshandlung einen persönlichen, wirtschaftlichen oder anderen Vorteil anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren
  • Mitarbeitern oder Vertretern in- oder ausländischer Unternehmen persönliche, wirtschaftliche oder andere Vorteile anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren
  • Korruptionshandlungen mit Hilfe von anderen durchführen zu lassen, z. B. mit Hilfe von Angehörigen, Freunden, Händlern, Beratern oder Vermittlern
  • Unrechtmäßige Handlungen anderer Personen zu unterstützen
  • Von Geschäftspartnern oder deren Mitarbeitern persönliche, wirtschaftliche oder andere Vorteile zu fordern oder anzunehmen

Ausgenommen von vorstehenden Verboten sind Geschenke und Einladungen im Rahmen von Geschäftsbeziehungen mit Geschäftspartnern, die sich im Rahmen geschäftsüblicher Gastfreundschaft, Sitte und Höflichkeit bewegen, soweit keine Gesetze verletzt werden.

9. BEKÄMPFUNG VON GELDWÄSCHE

Die STOCKO-Gruppe arbeitet nur mit seriösen Geschäftspartnern zusammen, die sich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bewegen und keine illegalen Finanzmittel verwenden. Jeder Mitarbeiter hat die Gesetze gegen Geldwäsche zu befolgen und Verdachtsmomente, die auf Geldwäsche hindeuten, unverzüglich zu melden.

10. IMPLEMENTIERUNG UND ÜBERWACHUNG

Die Regeln, die in diesem Verhaltenskodex enthalten sind, bilden einen Kernbestand der STOCKO-Unternehmenskultur. Die einheitliche Einhaltung dieser Prinzipien ist unverzichtbar. Hierfür ist jeder Mitarbeiter verantwortlich. Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex führen zu Konsequenzen. In schwerwiegenden Fällen kann dies zu einer Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses führen.

STOCKO Gruppe
Die Geschäftsführung

1) Zur leichteren Lesbarkeit wird im Folgenden der Begriff “Mitarbeiter” benutzt, womit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeint sind.

Stand: 09/2017

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